Teilnahmebedingungen IMACS Symposium 2025

  1. Anmeldung und Vertragsschluss
    Mit der verbindlichen Anmeldung über das bereitgestellte Anmeldeformular erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung durch die IMACS GmbH zustande.
  2. Teilnahmegebühren

    Die Teilnahmegebühr beträgt 180 € für das Symposium inklusive Verpflegung (Abendessen). Das Komplettpaket mit Übernachtung im Hotel und Abendessen kostet 350 €. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Preis enthalten sind alle im Rahmen des Symposiums angebotenen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich abweichend angegeben.
  3. Rückmeldefrist

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, ihre verbindliche Anmeldung spätestens bis zum 30. September 2025 abzugeben. Später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern noch Plätze verfügbar sind.
    Nach Ablauf der Rückmeldefrist entscheidet die IMACS GmbH über die Durchführung der Veranstaltung basierend auf der Anzahl der eingegangenen Anmeldungen. Teilnehmer, die sich nach Ablauf der Frist anmelden, erhalten zeitnah eine Rückmeldung über ihre Teilnahmechance.
  4. Mindest- und Höchstteilnehmerzahl

    Die Durchführung des IMACS Symposiums 2025 setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen voraus. Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich die IMACS GmbH vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
    Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen diese Kapazität, werden die verfügbaren Plätze nach Reihenfolge des Eingangs der verbindlichen Anmeldungen vergeben. Teilnehmer, die keinen Platz erhalten, werden rechtzeitig informiert, und bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
  5. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Anmeldebestätigung genannten Modalitäten. Zahlungen sind unmittelbar nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei Zahlungsverzug behält sich die IMACS GmbH das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern.
  6. Stornierung

    Eine kostenfreie Stornierung ist bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail (info@imacs-gmbh.de) an die IMACS GmbH erfolgen und werden mit schriftlicher Bestätigung wirksam.
  7. Haftung

    Die IMACS GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für Schäden, Verletzungen oder den Verlust von mitgebrachten Gegenständen übernimmt die IMACS GmbH keine Haftung. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln während der Veranstaltung einzuhalten.
  8. Programmänderungen, Absagen und Verschiebungen
    Die IMACS GmbH behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, wenn wichtige Gründe dies erforderlich machen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen). In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  9. Datenschutz

    Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Symposiums verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Veranstaltungsdurchführung erforderlich ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.imacs-gmbh.de/datenschutzerklaerung/.
  10. Bild-, Video- und Tonaufnahmen

    Während des Symposiums können Foto-, Video- und Tonaufnahmen gemacht werden. Mit der Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen zu Werbezwecken, auf der Website oder in sozialen Medien der IMACS GmbH verwendet werden dürfen. Die Zustimmung zu dieser Verwendung ist Voraussetzung für die Teilnahme.
  11. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine angemessene Ersatzregelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.